ALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen NICE-BIKES Company und den Verbrauchern
und Unternehmern, die das Internetangebot von NICE-BIKES Company
nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die AGB betreffen die
Nutzung der Webseite www.nice-bikes.com sowie alle zu dieser Domain
gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der
Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, die mit NICE-BIKES Company in Geschäftsbeziehung treten,
ohne das dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit mit NICE-BIKES Company in eine Geschäftsbeziehung treten.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von NICE-BIKES Company im Internet stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei NICE-BIKES
Company Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstandes im
Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Kaufvertrages ab.
(3) NICE-BIKES Company ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von
3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung wird durch E-Mail übermittelt. Nach fruchtlosem
Ablauf der 3 Tage gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Für alle bestellten Waren die individuell für den Käufer
angefertigt werden gilt folgendes. Alle individuell angefertigte
Waren, werden nach den vom Käufer gemachten Angaben angefertigt.
NICE-BIKES Company kann nach Fertigstellung der Ware keine Haftung
für falsch gemachte Angaben des Käufers übernehmen. Für diese Waren
besteht keine Rücknahmemöglichkeit.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das evtl. vom Käufer gewünschte,
zur Anfertigung in Auftrag gegebenen Marken, Markenzeichen sowie
Logos und Schriftzüge das Eigentum jeweiliger Inhaber sind. Die
private oder geschäftliche Verwendung dieser Zeichen liegt im vollen
Verantwortungsbereich des Käufer!
§3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse oder Nachname. Die
Bezahlung per Nachname ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands
möglich. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte
Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den
Kaufpreis nach Vertragsabschluss unverzüglich zu bezahlen. Bei
Bezahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis
bei Lieferung der Ware zu bezahlen. Bei Zahlung per Rechnung
verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag ohne Abzug in
voller Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu
begleichen.
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen
jede Fahrlässigkeit zu vertreten.
Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, das der
Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Dieser
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem
Baiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
§4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstandes an die
von Käufer mitgeteilte Adresse.
(2) Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und
Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes
angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach
Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung
wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese
Mehrkosten zu tragen.
(3) Erwirbt der K�ufer den Kaufgegenstand für seine gewerblichen
oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf ihn
über, sobald NICE-BIKES Company den Kaufgegenstand dem Spediteur,
dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von NICE-BIKES Company. Vor Eigentumsübertragung ist eine
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung
ohne ausdrückliche Einwilligung von NICE-BIKES Company nicht
zulässig.
§6 Preise
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand
versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender
Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst
nicht die Liefer- und Versandkosten.
§7 Rücktritt
(1) NICE-BIKES Company ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich
eines noch offenen Teils der Lieferung zurückzutreten, wenn falsche
Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder
objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungs-Unfähigkeit des Käufers
entstanden sind, bspw. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die
Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine
taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des
Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen.
§8 Gewährleistung
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) NICE-BIKES Company trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand
bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten
seit Übergabe des Kaufgegenstandes ein Sachmangel, so wird vermutet,
dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sein denn, diese
Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstandes oder des Mangels
unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs
Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei
Übergabe des Kaufgegenstandes vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer
die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. NICE-BIKES Company ist berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz
verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln (bspw. geringe optische
Mängel) steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmen
a) Ist der Kauf vor NICE-BIKES Company und dem K�ufer ein
Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf
Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und NICE-BIKES
Company erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab
Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind NICE-BIKES Company innerhalb einer Frist von 5
Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet NICE-BIKES Company nach eigener Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei
Jahren.
(4) Liefert NICE-BIKES Company zum Zwecke der Nacherfüllung eines
mangelfreien Kaufgegenstandes, kann NICE-BIKES Company vom Käufer
Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstandes verlangen.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen
des Käufers bei Ausstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung
hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen NICE-BIKES
Company.
§9 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die
Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögens ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz von NICE-BIKES Company. Dasselbe gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon
unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln
eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.